Parkio verbindet Kennzeichen- mit datenschutzkonformer Laufwegerkennung. So unterscheiden wir echte Kunden von Fremdparkern anhand des tatsächlichen Besuchs – nicht allein anhand der Parkdauer.
Der tatsächliche Besuch zählt – nicht die Minuten.
Jeder Vorgang durchläuft zwei unabhängige menschliche Prüfungen.
Laufwegerkennung mit Datenschutz von Anfang an.
Dauerparker oder Fremdparker belegen wertvolle Kundenparkplätze.
Parkscheiben und kurze Höchstzeiten unterscheiden nicht, wer Ihr Objekt wirklich besucht.
Kontrollen und Ansprache kosten Zeit und sorgen für unangenehme Situationen.
Parkio erfasst das Kennzeichen und verknüpft das Fahrzeug mit der Parkfläche, auf der es abgestellt wurde.
Datenschutzkonform wird beaufsichtigt, ob die Person Ihr zugehöriges Objekt aufsucht.
Der Laufweg unterscheidet echte Kunden und Gäste von einer zweckfremden Nutzung.
Ein möglicher Verstoß durchläuft zwei unabhängige menschliche Prüfungen.
Kunden parken entspannt; nur bestätigte Fremdnutzung wird weiterbearbeitet.
Parkio bewertet nicht einfach die Parkdauer. Die Verbindung aus Kennzeichen und Laufweg liefert Anhaltspunkte dafür, ob der Besuch tatsächlich Ihrem Objekt gilt.
Wir prüfen Zufahrten, relevante Laufwege, Zielgruppen und die Nutzung Ihrer Parkfläche.
Gemeinsam definieren wir, welche Ziele zu Ihrem Objekt gehören und wie die Aufsicht datenschutzkonform umgesetzt wird.
Wir montieren gut sichtbare Hinweise für Parkende, bevor die Technik in Betrieb genommen wird.
Kennzeichen- und Laufwegerkennung werden passend zu Ihrer Fläche installiert und abgestimmt.
Mögliche Fremdnutzung durchläuft zwei menschliche Prüfungen; unser Team bleibt Ihr Ansprechpartner.
Wir prüfen Ihre Zufahrten, Laufwege und Kundensituation und entwickeln daraus ein datenschutzkonformes Aufsichtskonzept.
Parkio erfasst das Kennzeichen, um festzuhalten, welches Fahrzeug auf der Parkfläche steht. Anschließend wird datenschutzkonform geprüft, ob die Person das zugehörige Geschäft oder Objekt aufsucht. Erst beide Informationen zusammen liefern Anhaltspunkte für eine mögliche Fremdnutzung. Jeder auffällige Vorgang wird zusätzlich von zwei Mitarbeitenden geprüft.
Nicht die Parkdauer allein entscheidet, sondern der tatsächliche Laufweg. Ein Besuch Ihres Objekts spricht für eine Kunden- oder Gastnutzung; führt der Weg zu einem fremden Ziel, kann dies auf eine Fremdnutzung hindeuten.
Ja. Die Laufwegerkennung wird passend zur Fläche datenschutzkonform geplant und ausschließlich für die Parkaufsicht eingesetzt. Die notwendigen Abläufe werden im individuellen Konzept festgelegt und dokumentiert.
Ein erkannter Verdacht führt nicht ungeprüft zu einem Vorgang. Er durchläuft zwei unabhängige menschliche Prüfungen. Erst eine bestätigte Fremdnutzung wird nach dem abgestimmten Verfahren weiterbearbeitet.
Berliner Straße 300b
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